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Förderperiode 2023 bis 2027 ELER

Regionaler Begleitausschuss des Landes Sachsen-Anhalt zum nationalen GAP-Strategieplan 2023–2027

Aktuelles zur Vorbereitung der Förderperiode 2023-2027

Einreichung des überarbeiteten GAP-Strategieplans bei der Europäi­schen Kommission zur Genehmigung und Kurzfassung

Am 30. September 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung verkündet, dass es den überarbeiteten GAP-Strategieplan für Deutschland bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht hat. Aufbauend auf dem im Februar 2022 erstmals eingereichten Entwurf wurden die fast 300 Bemerkungen der EU-Kommission in enger Abstimmung mit Bund und Ländern angepasst und in den aktuellen Strategieplan eingearbeitet.

Weitere Informationen und Dokumente zum GAP-Strategieplan erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und im Folgenden:

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Rechtsgrundlagen

Verordnungen auf Ebene der Europäischen Kommission

Verordnung (EU) 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Verordnung (EU) 2021/2116 des europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) 2021/2116 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Verordnung (EU) 2021/2117 des europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) 2021/2117 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

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